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Die Pflegetagegeldversicherung

Hier erhalten Sie im Falle der Pflegebedürftigkeit ein Pflegetagegeld. Wie hoch dieses Pflegetagegeld sein soll, legen Sie bei Abschluss der Versicherung selber fest.

Sie können z.B. ein Tagegeld von 25 Euro, gegen entsprechend höheren Beitrag auch ein Tagegeld von 50 Euro oder in einigen Tarifen auch mehr versichern.

Das vereinbarte Pflegetagegeld erhalten Sie im Pflegefall unabhängig von Ihren tatsächlichen pflegerischen Aufwendungen. Kostennachweise sind also nicht erforderlich.

Unterschieden wird allerdings nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (ab Pflegestufe I, II oder III) und bei einigen Tarifen auch danach, ob der Pflegebedürftige zu Hause oder in einem Heim gepflegt wird. Die verschiedenen Tarife unterscheiden sich auch in weiteren Bedingungen wie z.B. Wartezeit, Karenzzeit, Pflege durch Angehörige.

 

 

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